Coronavirus

Rückkehr in die normale Lage

Ab 1. April 2022 sind die letzten Massnahmen in der Covid-19-Verordnung besondere Lage aufgehoben: die Isolationspflicht für infizierte Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen.

Um regelmässig über die Aktualisierungen der Covid-19-Websiten für Gesundheitsfachpersonen informiert zu werden, bietet das BAG einen Covid-19 Newsletter an. Sie können sich für den Newsletter unter diesem Link anmelden. Ansonten empfehlen wir, dass Sie sich über allfällige Änderungen und Neuerungen direkt auf den offiziellen Websites des Bundes informieren:

 

Frühere Coronaempfehlungen

Leistungen auf räumliche Distanz (02.07.2021)

Die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei, aber die Lage in der Schweiz hat sich seit unseren letzten Updates stark beruhigt. Das Faktenblatt zur Kostenübernahme für ambulante Leistungen auf räumliche Distanz wurde bis 30. Juni 2021 befristet. Das BAG hat nun entschlossen, die darin getroffenen Regelungen, aufgrund der epidemiologischen Lage, nicht mehr weiterzuführen. Diese sind damit ab dem 1. Juli 2021 nicht mehr gültig.

Damit ist auch die Sonderregelung für ambulante Leistungen auf räumliche Distanz (Telefon/Video) hinfällig geworden: sie müssen nicht mehr auf der Rechnung deklariert werden.

Es besteht jedoch bezüglich der künftigen Durchführung von fernmündlichen Beratungen (telefonischen Beratungen oder Sitzungen via Video) relative Unklarheit. Der SVDE hat beim Bund klargestellt, dass weder KVV noch unser Tarifvertrag diesbezüglich Vorgaben oder Einschränkungen vorsieht und wir davon ausgehen, dass – sofern die Wahl dieser Beratungsart den WZW-Kriterien entspricht – sie weiterhin eingesetzt wird (vgl. Schreiben des SVDE an den Bund vom 14.04.2020).

Die Antwort des Bundes ist vage und verweist darauf, dass der SVDE dies mit den Krankenversicherungsverbänden im Rahmen des Tarifvertrags regeln solle.

Der SVDE hat im August 2020 ein entsprechendes Schreiben an die Krankenversicherungsverbände verschickt (vgl. des Schreiben SVDE vom 20.08.2020). Wir halten die SVDE-Mitglieder auf dem Laufenden, sobald wir Neues erfahren.

Bis dahin empfehlen wir wie bis anhin (= vor COVID-19-Pandemie) vorzugehen und in Absprache mit den Klientinnen und Klienten Beratungen per Telefon und Videokonferenz zu vereinbaren und diese wie gewohnt abzurechnen ohne dies auf der Abrechnung entsprechend zu deklarieren. Wichtig ist, dass die Beratungsform wirtschaftlich, zweckmässig und wirksam eingesetzt wird (WZW-Kriterien) und der Klient/die Klientin damit einverstanden ist (vgl. SVDE-Broschüre „Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit in der Ernährungsberatung und Ernährungstherapie“).

Insbesondere zu beachten ist, dass der Klient/die Klientin über die Art der Beratung und der allenfalls nicht sicheren Verbindung (Datenschutz ist nicht gewährleistet) informiert ist und er/sie einwilligt. Wichtig ist auch, den Klientinnen und Klienten zu kommunizieren, dass diese Art von Beratung gleich abgerechnet wird, wie wenn die Konsultation vor Ort/in der Praxis stattfindet.

Mit HIN Talk Video kommunizieren Sie einfach und sicher per Videokonferenz. Sei dies im Austausch mit Fachkolleginnen und -kollegen, mit Mitarbeitenden im Home Office oder auch mit Klientinnen und Klienten.
HIN stellt diesen Service allen HIN Teilnehmenden für die Dauer der COVID-19-Pandemie kostenlos zur Verfügung. Damit möchten wir Sie in der aktuellen Situation bestmöglich unterstützen. Wie Sie den Service nutzen, erfahren Sie unter dem folgenden Link: http://www.hin.ch/hintalkvideo


Schutzkonzept (14.01.2021)

Der SVDE-Vorstand hat als Empfehlung ein SVDE-Schutzkonzept als PDFals Word erlassen sowie hilfreiche Links und Quellen zusammengestellt.

Abrechnung von besonderen Schutzmassnahmen (Plexiglasscheiben, Masken, Desinfektionsmittel etc.)

Die Schutzausrüstung wird als «unternehmerisches Risiko» betrachtet. Es kann nicht zusätzlich abgerechnet werden. Die Praxen als Selbständige tragen dieses Risiko leider selbst.

Schutz von angestellten Mitarbeitenden

Praxen mit angestellten Mitarbeiter/innen müssen diese ebenfalls schützen. Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (seco)

Schutz / Risiko bei Teilnahme an internationalen Konferenzen

Von der WHO publiziertes Instrument zur Risikoabschätzung für Teilnahme an internationalen Konferenzen: Checkliste / Raster


Impfen (11.05.2021)

Der SVDE empfiehlt seinen Mitgliedern, die Covid-19-Impfstrategie des Bundes zu befolgen. Der Verband hat bei allen kantonalen Gesundheitsdirektionen interveniert, um die Priorität der eidg. anerkannten Ernährungsberater/innen zu erhöhen.


Ernährungsfachempfehlungen


Politische Vorstösse des SVDE

Der SVDE hat zusammen mit seinen Partnerverbänden aus dem Gesundheitswesen mehrere politische Vorstösse gemacht. Die wichtigsten finden sich unter hier unter Verband > Unsere Positionen / Stellungnahmen. Weitere Vorstösse folgen je nach Entwicklung der Situation

News

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