Anerkennung ausländische Abschlüsse

Um in der Schweiz die Leistungen der Ernährungsberatung über die Grundversicherung abzurechnen, benötigen Inhaberinnen und Inhaber ausländischer Diplome eine entsprechende Anerkennung vom Schweizerischen Roten Kreuz SRK.

Das SRK prüft, ob das ausländische Diplom mit dem schweizerischen Studiengang „Ernährungsberaterin/Ernährungsberater HF“ bzw. jenem des „Bachelor of Science Ernährung und Diätetik“ verglichen werden kann bzw. äquivalent ist.

Merkblatt Anpassungslehrgang

Qualibogen Anpassungslehrgang

Seit dem 1.1.2014 kann das SRK ausländische Diplome auch auf Niveau FH anerkennen. Inhaberinnen und Inhaber ausländischer Diplome sind jedoch nach wie vor nicht berechtigt, den FH-Titel zu tragen (vgl. Verordnung des WBF über Studiengänge, Nachdiplomstudien und Titel an Fachhochschulen). Sie tragen ihren im Ausland erworbenen Titel, können jedoch „SRK-anerkannt“ anfügen.

Für sämtliche Fragen zur Anerkennung von ausländischen Ausbildungsabschlüssen im Bezug auf nicht-universitäre Gesundheitsberufe ist das Schweizerische Rote Kreuz SRK zuständig.

Ernährungsberaterinnen und Ernährungsberater mit ausländischem Diplom können dem SVDE erst nach Anerkennung ihres Diploms durch das SRK beitreten. Die definitive SRK-Anerkennung sowie das Diplom sind dem Beitrittsgesuch beizulegen.

Berufsbezeichnung und akademischer Titel

Empfehlung der Berufskonferenz zur Verwendung der Titelführung und Berufsbezeichnung

Da die Grundausbildung zur Ernährungsberater/in auf Fachhochschulstufe geregelt ist, heisst der offizielle akademische Titel seit einigen Jahren „BSc Ernährung und Diätetik“. Den Absolventinnen und Absolventen mit diesem akademischen Titel ist es nicht erlaubt, sich „dipl. Ernährungsberater/in“ zu nennen, da das „dipl.“ allein denjenigen Personen vorbehalten ist, die eine höhere Fachschule oder einen NTE abgeschlossen haben. Letztere können sich jedoch ebenfalls mit „BSc Ernährung und Diätetik“ bezeichnen. Das „dipl. Ernährungsberater/in FH“ ist entsprechend überflüssig.

Um eine einheitliche Berufsbezeichnung und Titelverwendung sicherzustellen empfiehlt der SVDE seinen Mitgliedern mit einem BSc oder einem NTE sich wie folgt zu bezeichnen:

Anna Muster, BSc [Name der Fachhochschule]
Ernährungsberaterin SVDE

Mitgliedern mit einem altrechtlichen Diplom der höheren Fachschule empfehlen wir:

Anna Muster
dipl. Ernährungsberaterin HF SVDE

Je einheitlicher wir uns bezeichnen, desto besser werden wir erkannt und bekannt.

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