Update zum Taxpunktwert

Seit dem 1.1.2024 sind die neuen Vereinbarungen zum Taxpunktwert in der freiberuflichen, ambulanten Ernährungsberatung in Kraft. Diese gelten für alle Krankenversicherer (inklusive «Gemeinsame Einrichtung KVG»), ausser für die Versicherung CSS. Mit der CSS sind wir in separaten Verhandlungen. Während diese andauern, akzeptiert die CSS vorläufig ebenfalls Rechnungen mit dem neuen Taxpunktwert von CHF 1.08.

Die Tarife für die IV, die SUVA und die Militärversicherung sind in einem anderen Vertrag geregelt als jene mit den Krankenversicherern. Für diese Versicherungen gilt weiterhin der bisherige Taxpunktwert von CHF 1.00. Aus unserer Sicht sind die vertraglichen Voraussetzungen für eine Neuverhandlung des Taxpunktwerts erfüllt. Wir werden deshalb auch dort in Verhandlungen einsteigen und halten euch auf dem Laufenden.

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