Kanton Zürich | Bewilligungspflicht für Personen in Gesundheitsberufen – Informationsveranstaltung

Sehr geehrte Damen und Herren

Um die öffentliche Gesundheit bzw. die Patientinnen und Patienten zu schützen, die Qualität sicher- und Transparenz herzustellen sind die medizinischen und pflegerischen Berufe in der Schweiz wie in fast allen Ländern stark reguliert. Nachdem im Jahr 2007 zuerst die universitären Medizinialberufe (MedBG) in einem Bundesgesetz geregelt wurden, folgten 2012 das Psychologieberufegesetz (PsyG) und schliesslich am 1. Februar 2020 das Gesundheitsberufegesetz (GesBG). Berufspersonen, für welche diese Gesetze gelten müssen besonders beachten, dass sie eine kantonale Berufsausübungsbewilligung (BAB) benötigen sobald sie ihren Beruf in eigener fachlicher Verantwortung ausüben.

Für die vom Gesundheitsberufegesetz (GesBG) betroffenen Berufe gilt eine Übergangsfrist, die am 1. Februar 2025 abläuft. Das bedeutet, dass ab diesem Datum alle in eigener fachlichen Verantwortung tätigen Personen, die dem GesBG unterstellt sind, zwingend über eine kantonale Berufsausübungsbewilligung verfügen müssen. Die Gesundheitsdirektion möchte daher in einer Informationsveranstaltung Gesundheitsbetrieben und Berufsverbänden aufzeigen, was im Hinblick auf den Ablauf dieser Übergangsfrist zu beachten ist und welche Schritte betroffene Gesundheitsbetriebe unternehmen müssen, die Personal der Gesundheitsberufe beschäftigen. Da davon auszugehen, dass viele potenziell betroffene Berufspersonen noch nicht über die notwendige BAB verfügen, besteht allein schon aus zeitlichen Gründen Handlungsbedarf.

Die folgenden Berufe sind von den Regelungen des GesBG betroffen:

  • Pflegefachfrau und Pflegefachmann
  • Physiotherapeutin und Physiotherapeut
  • Ergotherapeutin und Ergotherapeut
  • Hebamme
  • Ernährungsberaterin und Ernährungsberater
  • Optometristin und Optometrist
  • Osteopathin und Osteopath

Die Informationsveranstaltung findet als Videokonferenz am Montag, 13. Mai 2024, 10.30 bis 12:00 Uhr, statt. 

Videolink: wird nachversendet

Seitens der Gesundheitsdirektion werden zur Verfügung stehen:

  • Dr. med. Peter Indra, Amtschef
  • Reto Bohrer, Leiter Abteilung Bewilligungen und Aufsicht
  • Rolf Gilgen, MLaw, Projektleiter

Kanton Zürich
Gesundheitsdirektion
Amt für Gesundheit

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