NutriEdu

Fortbildungen in der Ernährungsberatung sind zentral. Sie tragen dazu bei, die beruflichen Kompetenzen zu erhalten sowie fachlich und methodisch aktuell zu bleiben. Die SVDE-Mitglieder erklären sich deshalb bereit, systematisch Fortbildungen zu besuchen und sich durch Selbststudium und Austausch auf dem Laufenden zu halten.

Der Entscheid an der Generalversammlung vom 30. März 2019, ein Fortbildungsreglement einzuführen, war ein wichtiger Schritt um die anerkannten Ernährungsberater/innen als fachlich fundierte Gesundheitsfachpersonen zu positionieren. Das Reglement sieht vor, dass alle Aktivmitglieder eine vorgegebene Fortbildungspflicht erfüllen und die erbrachten Fortbildungsleistungen auf NutriEdu nachweisen. Damit anerkennen wir als Berufsgruppe die Wichtigkeit des lebenslangen Lernens zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Berufspraxis.

Die Grundlagen zur Fortbildungspflicht und zur Zertifizierung finden Sie hier:

Geltendes Fortbildungsreglement

Geltende Zertifizierungsrichtlinien

Artikel SVDE ASDD Info 2/2020

Artikel SVDE ASDD Info 1/2022

Die Erfassung der erbrachten Fortbildungsleistungen sowie allfällige Sistierungsgründe werden auf der elektronischen Plattform «NutriEdu» getätigt.

(Der Link ist nur für eingeloggte Mitglieder sichtbar)

Auf dieser Plattform kann von jedem SVDE-Mitglied ein persönliches Fortbildungsportfolio angelegt werden, mit welchem die erbrachten Fortbildungstätigkeiten sichtbar gemacht werden. Die Plattform NutriEdu dient zusätzlich zur Bestätigung der Erfüllung der Fortbildungspflicht und generiert Bescheinigungen, wenn die Fortbildungspflicht erfolgreich erfüllt wurde.

Zertifizierung: Das SVDE-Punkte-System in Kürze

  • Grafik zur Fortbildungspflicht
  • Ein SVDE-Punkt entspricht einer Forbildungsstunde (60 min).
  • Damit SVDE-Punkte gesprochen werden, muss das Fortbildungsangebot
    • auf eine klare Berufsfeldorientierung ausgerichtet sein
    • sich an den allgemeinen, sozialen und persönlichen sowie berufsspezifischen Kompetenzen des Gesundheitsberufegesetztes orientiert sein (GesBG, Art. 3 bis ARt. 5)

Die Liste der Kurse im NutriEdu wird ca. alle zwei Monate aktualisiert

 

Der Entscheid an der Generalversammlung vom 30. März 2019, ein Fortbildungsreglement einzuführen, war ein wichtiger Schritt um die anerkannten Ernährungsberater/innen als fachlich fundierte Gesundheitsfachpersonen zu positionieren. Das Reglement sieht vor, dass alle Aktivmitglieder eine vorgegebene Fortbildungspflicht erfüllen und die erbrachten Fortbildungsleistungen auf NutriEdu nachweisen. Damit anerkennen wir als Berufsgruppe die Wichtigkeit des lebenslangen Lernens zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Berufspraxis.

Die Grundlagen zur Fortbildungspflicht und zur Zertifizierung finden Sie hier.

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