Ernährungsberatung als Beruf

Berufsbroschüre

Lesen Sie in unseren Broschüren (DE, FR und IT) und Flyern (DE, FR und IT) nach, was gesetzlich anerkannte Ernährungsberater/innen sind, wo und wie sie arbeiten und welche Kompetenzen sie mitbringen.

Broschüre “Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit in der Ernährungsberatung und Ernährungstherapie”

Finden Sie hier (DE, FR und IT) die neue Broschüre über die Bedeutung von wissenschaftlich fundierter und prozessorientierter Behandlungsweise, Personenzentrierung sowie geeigneten Rahmenbedingungen.

Positionspapier “Ernährungsberatung in Spitälern und Rehabilitationskliniken”

Finden Sie hier (DE, FR und IT) das neue Positionspapier für die Ernährungsberatung in Spitälern und Rehabilitationskliniken. (Die französische Fassung befindet sich in der Vernehmlassung).

Grundausbildung

Gesetzlich nach KVV Art. 50a anerkannte Ernährungsberaterinnen und Ernährungsberater haben an einer anerkannten Schweizer Fachhochschule ein Bachelor-Studium in Ernährung und Diätetik abgeschlossen und tragen den offiziellen akademischen Titel „BSc in Ernährung und Diätetik“ oder bei altrechtlichem Abschluss auf Stufe „höhere Fachschule“, der früher an einer der drei anerkannten Schulen (Zürich, Bern, Genf) erworben werden konnte: dipl. Ernährungsberater/in HF.

Das mehrjährige Studium wird zu zwei Dritteln an der Fachhochschule und zu einem Drittel in Praxismodulen absolviert.

Die theoretischen Inhalte umfassen die Bereiche

  • Biochemie und Anatomie,
  • Lebensmittelrecht und Lebensmitteltechnologie,
  • wissenschaftliches Arbeiten,
  • evidenzbasierte Ernährungstherapie verschiedenster Bevölkerungsgruppen,
  • Medizin,
  • Gesundheitsförderung und Prävention,
  • Psychologie, Methodik/Didaktik und Gesprächsführung.

Diese Grundlagen werden während des Studiums in mehreren Praxismodulen in unterschiedlichen Einrichtungen (Spitäler, Praxen, Industrie, Gesundheitsförderung, etc.) vertieft.

 

Leistungserbringer zu Lasten der OKP

Gesetzlich anerkannte Ernährungsberater/innen sind gemäss der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV, Art. 46 und 50a) befugt, Leistungen nach der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV, Art. 9b) zu erbringen.

Zu den medizinisch indizierten Leistungen gehören:

  • Stoffwechselkrankheiten,
  • Adipositas (Body-Mass-Index ≥ 30 kg/m2)
  • Übergewicht (Body-Mass-Index ≥ 25 kg/m2), das mit einer Folgeerkrankung verbunden ist, die durch die Gewichtsreduktion günstig beeinflusst werden kann
  • Adipositas Kinder und Jugendliche (Body-Mass-Index > 97. Perzentile). Oder Body-Mass-Index > 90. Perzentile und Folgeerkrankungen durch oder in Kombination mit Übergewicht, nach Anhang 1 Kapitel 4 KLV,
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen,
  • Krankheiten des Verdauungssystems,
  • Nierenerkrankungen,
  • Fehl- sowie Mangelernährungszustände,
  • Nahrungsmittelallergien oder allergische Reaktionen auf Nahrungsbestandteile.

 

Weitere Tätigkeitsgebiete ausserhalb der OKP

Gesetzlich anerkannte Ernährungsberater/innen sind aufgrund ihrer breiten und fundierten mehrjährigen Grundausbildung nicht nur im genannten „klinisch-therapeuti­schen“ Bereich (Spitäler, Praxen, Kliniken und Rehabilitation) tätig, sondern in der Gesundheitsförderung (z.B. der Schweizerischen Gesellschaft für Ernährung oder bei Institutionen wie Gesundheitsförderung Schweiz), in der Prävention (z.B. bei Kantonen oder bei Institutionen wie der Diabetesgesellschaft oder freiberuflich in der betrieblichen Gesundheitsförderung), in der Forschung und Lehre (z.B. an Fachhochschulen), in der Gemeinschaftsgastronomie (z.B. Fourchette Verte) sowie in der Lebensmittel- und Pharmaindustrie (z.B. bei Proviande oder bei Firmen wie Oswald, Coop, Nestlé etc.).

 

Mitglieder des Berufsverbands: „Ernährungsberater/innen SVDE“

Der SVDE vereint die nach KVV Art. 50a gesetzlich anerkannten Ernährungsberater/innen der Schweiz. Mit seinen über 1‘450 Mitgliedern bringt er rund 80% der Berufsgruppe zusammen. Sie alle erfüllen neben dem Kriterium der gemeinsamen Grundaus­bildung weitere Qualitätserfordernisse:

  • Einhalten einer verpflichtenden Berufsordnung
  • Einhalten der mit santésuisse vereinbarten Qualitätssicherung, welche u.a. eine stetige Fortbildung verlangt
  • Orientierung an einer wissenschaftlich fundierten Sichtweise der Ernährungsberatung und an international und national anerkannten Ernährungsempfehlungen. Diese beinhaltet auch das prozessorientierte Arbeiten nach dem international verbreiteten Standard:  Nutrition Care Proces

 

       

Der SVDE bürgt für die „Gesetzeskonformität nach KVV Art. 50a“ und hat aus diesem Grund das privatrechtlich geschützte Label Ernährungsberater/in SVDE geschaffen, welches exklusiv von seinen Mitgliedern getragen werden darf. Das Label ist im Swissreg (Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum – IGE) hinterlegt und entsprechend geschützt. Dadurch wird Transparenz und schnelle Wiedererkennung für Ärzte, Arbeitgeber, Behörden und Patient/innen geschaffen.

Berufsstatistik

Weitere Informationen zum Beruf finden Sie in der Berufsstatistik_2017.

In English: Occupational statistics on dietitians in Switzerland: 2017 results

Berufsstatistik_2010

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