Wort des Präsidenten im September 2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen

In meinem letzten Wort des Präsidenten habe ich euch über die Verteilung der Zuständigkeiten innerhalb des neu konstituierten Vorstandes berichtet. Mittlerweile haben die neuen Vorstandsmitglieder ihre Arbeiten aufgenommen und sind aktuell daran, die Projekte umzusetzen. Gerne möchte ich euch heute Einblick in das Projekt zur Überarbeitung der Qualitätsverträge für den ambulanten Bereich geben. Die Gesetzesrevision «Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit» vom 21. September 2019 ist am 1. April dieses Jahres in Kraft getreten. Aufgrund dieser Revision erhalten die Verbände der Leistungserbringer und Krankenversicherer die Kompetenz und die Pflicht, neue gesamtschweizerisch gültige Verträge über die Qualitätsentwicklung (Qualitätsverträge) abzuschliessen (Art. 58a KVG). Die neuen Qualitätsverträge müssen dem Bundesrat bis am 1. April 2022 zur Genehmigung vorgelegt werden. Hierzu hat der Vorstand des SVDE eine Verhandlungsdelegation mandatiert, zusammengesetzt aus dem zuständigen Vorstandsmitglied, Manuela Deiss, sowie mir und dem Geschäftsführer. Am 16. August fand eine erste Sitzung mit Santé-Suisse und Curafutura statt, in welcher die Eckpunkte des neuen  Vertrages besprochen wurden. Gerne berichte ich euch zu einem späteren Zeitpunkt über die Resultate dieses Austausches.

Adrian Rufener
Präsident

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