Wort der Präsidentin im September 2020

Liebe Leserin, lieber Leser

In letzter Zeit häufen sich Anfragen von freischaffenden Ernährungsberater/innen SVDE auf der Geschäftsstelle, weil Krankenversicherer Verordnungen zur Ernährungsberatung direkt ablehnen, obwohl die Kosten übernommen werden müssten oder sie verlangen nach Eingang der Verordnung zusätzliche Berichte. Der Austausch mit Partnerorganisationen hat ergeben, dass dies nicht nur Ernährungsberater/innen betrifft, sondern alle anderen Berufsgruppen auch. Fakt ist, die Krankenversicherer versuchen, wo immer möglich die Kostenübernahme zu verweigern. Dabei gibt es klare gesetzliche (KLV, Art. 9b) und vertragliche (Tarifvertrag zwischen santésuisse und SVDE) Grundlagen, in welchen festgelegt ist, welche Leistungen von den Krankenversicheren übernommen werden müssen. Es ist empfehlenswert, dass sich freischaffende Ernährungsberater/innen mit den erwähnten Grundlagen intensiv auseinandersetzen, um entsprechend vorgehen zu können. Auf der Webseite des SVDE gibt es dazu nützliche Hinweise, denn sollte es trotz allem zu einem Streitfall kommen, muss der oder die Leistungserbringer/in persönlich intervenieren. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn es zu einem Antrag an die Paritätische Vertrauenskommission (PVK) kommt. Diese Kommission setzt sich zusammen aus zwei Vertreter/innen des SVDE und zwei Vertreter/innen von santésuisse. Mir ist bewusst, dass dies den Arbeitsalltag in den ambulanten Praxen erschwert. Dennoch ist es wichtig, dass wir als Praxisinhaber/innen uns wehren.

Gabi Fontana
Präsidentin

Nach oben scrollen