Doppelabrechnung von ambulanten Leistungen der Ernährungsberatung in Spitälern

Liebe Mitglieder,

in letzter Zeit ist es vermehrt zu Rückweisungen von Doppelabrechnung seitens der Versicherer gekommen. Wir möchten an dieser Stelle nochmals betonen, dass diese Rückweisungen nicht korrekt sind, da im Tarifvertrag von H+ in Anhang 1 unter A. Allgemeines, Ziffer 3 folgender Passus enthalten ist:

«3Sitzungspauschalen (Ziffern 7821 bis 7824) können zweimal pro Tag verrechnet werden, sofern die zweifache Behandlung pro Tag vom Arzt ausdrücklich verordnet wurde.»

Eine Doppelabrechnung ist somit für alle vier Tarifpostionen vorgesehen. Wir empfehlen, dass auf ärztliche Anordnung hin, sowohl die Erstkonsultation als auch Folgekonsultationen doppelt abgerechnet werden. Dabei soll jeweils die gleiche Tarifposition doppelt verrechnet werden (bspw. für eine Erstberatung zwei Mal die Ziffer 7821 etc.). Dies soll möglichst einheitlich umgesetzt werden.

Bei Rückweisungen seitens der Versicherer ist es notwendig, dass ihr die Rückweisungen beanstandet und auf das Vertragswerk von H+ verweist. Für die Kommunikation mit den Versicherern haben wir seitens SVDE ein Schreiben erstellt, welches von euch genutzt werden kann. Hier empfehlen wir, dass jeweils auch das Vertragswerk von H+ mit der Antwort versendet wird.

Bei Fragen oder Unklarheiten könnt ihr euch entweder an die Kerngruppe der IG SpitERB oder an mich wenden. Zudem werde ich an den NutriDays am Samstagvormittag im «Workshop zu den Themen aus dem Berufsverband» gemeinsam mit einer Vertreterin der Kerngruppe IG SpitERB für Fragen zur Verfügung stehen.

Liebe Grüsse,

Adrian

 

Schreiben an die Versicherer

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