Gesundheitsberufegesetz (GesBG) nimmt wichtige Hürde

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats (WBK-S) und anschliessend auch der Gesamtständerat haben jeweils einstimmig den Entwurf zum GesBG angenommen.

Im Gegensatz zur Kommission WBK-S hat sich jedoch der Gesamtständerat gegen die Aufnahme und Regelung der Berufsausübung der Masterstufe in Pflege mit Schwerpunkt APN (Advanced Practice Nurse) ausgesprochen.

Der Antrag, im Gesetz einen Berufsbezeichnungsschutz festzuschreiben und die Strafbestimmungen bei unbefugter Verwendung der Berufsbezeichnungen anzupassen, wurde sowohl in der Kommission WBK-S als auch im Gesamtständerat abgelehnt.

Prinzipiell ist der SVDE sehr erfreut, dass die Kommission WBK-S und der Gesamtständerat überzeugt sind vom Gesetzesentwurf und somit das GesBG unterstützen.

Aus unserer Sicht müssten im GesBG zusätzlich die Fortbildungspflicht sowie der Berufsbezeichnungsschutz und die Regelung der Masterstufe enthalten sein.

Zusammen mit unseren Partnern in diesem Geschäft werden wir uns über die nächsten Schritte beraten und diese weiter planen.

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