Wort der Präsidentin im März 2020

Liebe Leserin, lieber Leser

Klare Qualitätskriterien und eine regelmässige Überprüfung der erbrachten Leistungen sind wichtig, um den Berufsstand gegen aussen zu legitimieren und in der gesellschaftlichen und politischen Diskussion zu stärken. Deshalb wird im Rahmen der SVDE-Strategie 19–22 die Qualitätssicherung aktiv angegangen. Gemäss dem Qualitätsprogramm zwischen santésuisse und SVDE zur Umsetzung des Rahmenvertrags betreffend Qualitätssicherung sind zwei Teile vereinbart worden: Qualitätssicherung nach dem EFQM-Modell und Qualitätssicherung durch Fortbildung. In der Berufsordnung des SVDE ist die Pflicht zur ständigen Fortbildung für alle Mitglieder des Verbands verankert und im Fortbildungsreglement definiert. Dieses Reglement ist seit 1. Januar 2020 in Kraft. Unter anderem ist im Fortbildungsreglement die Aufzeichnungspflicht definiert und dass der SVDE-Vorstand für die Festlegung des Aufzeichnungssystems zuständig ist. Der Vorstand hat beschlossen, dass die Fortbildungen künftig elektronisch aufgezeichnet werden sollen. Dazu hat er mit einer spezialisierten IT-Firma eine entsprechende Plattform erarbeitet. Daraus entstanden ist «NutriEdu»! Dieses Tool steht demnächst allen SVDE-Mitgliedern zur Aufzeichnung der absolvierten Fortbildungen zur Verfügung. Dadurch wird die Erfassung und Überprüfung der absolvierten Fortbildungen vereinfacht. Weitere Infos folgen.

Gabi Fontana
Präsidentin

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