Wort der Präsidentin im Juni 2018

Liebe Leserin, lieber Leser

Das wichtigste Ereignis in der Vereinsdemokratie ist die Versammlung der Mitglieder, die Generalversammlung (GV). Die GV legt die langfristige Ausrichtung und Politik des Verbandes mittels Leitbild, Statuten und Jahresbudget fest. Damit gibt sie den Rahmen vor, in dem alle Vereinsaktivitäten gestaltet werden. Die GV wählt den Vorstand und gibt ihm den Auftrag, eine Strategie und dazu passende Vereinsaktivitäten zu planen und umzusetzen. Zu den traktandierten Geschäften finden nicht nur Abstimmungen, sondern auch vorausgehende Debatten, also der Meinungsaustausch unter Mitgliedern und Vorstand, statt. Die Debatte ist ein bedeutendes Element der Vereinsdemokratie. Die Kompetenzen der GV sind in den SVDE-Statuten unter Art. 8.1 geregelt. Jedes stimmberechtigte SVDE-Mitglied kann zu diesen in den Statuten geregelten Kompetenzbereichen einen Antrag stellen. Dieser ist bis 50 Tage vor der GV schriftlich dem Vorstand einzureichen. Anträge, über welche bereits abgestimmt wurde, dürfen erst wieder eingereicht werden, wenn sich in dieser Sachlage etwas massgeblich verändert hat. Das Stellen eines Antrags ist ein wichtiges Mitgliederrecht, jedoch nicht immer einfach zu schreiben. Sollten beim Verfassen eines Antrags Unklarheiten auftreten, empfiehlt es sich, den Vorstand bereits in dieser Phase zu kontaktieren. Dieser ist nämlich gemäss Statuten Art. 9.1 beauftragt, die GV und die Verhandlungsgegenstände vorzubereiten. Ich freue mich auf eine anregende und spannende GV 2019!

Gabi Fontana
Präsidentin

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