Aufgrund mehrerer Anfragen von Ernährungsberater/innen in den Spitälern, haben wir an FMH und tarifsuisse einen Antrag zur Änderung des Verordnungsformulars geschickt. Es handelt sich dabei um den Zusatz «Beratung mit erhöhtem Aufwand» und «Im Bedarf dürfen zwei Konsultationen pro Tag stattfinden». Dies ist, gemäss Tarifvertrag von H+, nur in der ambulanten Ernährungsberatung in Spitälern erlaubt.
Wir wissen, dass dies von einigen Spitälern bereits so umgesetzt wurde. Da jedoch grundlegende Änderungen des Formulars immer von allen drei Parteien abgesegnet werden müssen (SVDE, tarifsuisse und FMH), ist dies nun noch auf dem offiziellen Weg geschehen.
Das neu angepasste Formular ist unter diesem Link abgespeichert: Verordnungsformular (svde-asdd.ch).