Gemäss Fortbildungsreglement vom 30.03.19 sind alle Aktivmitglieder sowie Ehrenmitglieder, sofern letztere die Kriterien der Aktivmitgliedschaft erfüllen, zur Fortbildung und somit zur Nachweiserfassung gemäss den Bestimmungen des Fortbildungsreglements verpflichtet.
Deshalb bitten wir Sie, Ihre Fortbildungsnachweise oder Sistierungsgründe für die Periode 2021-2024 bis spätestens 30. April 2025 im NutriEdu zu erfassen. Danach wird der Zugang zur Periode 2021-2024 geschlossen.
Sehen Sie folgende Hinweise:
- Mitglieder einer anderen Kategorie können freiwillig Ihre Nachweise im NutriEdu eintragen, sie werden nicht geprüft.
- Bei Verbandsbeitritt: im Beitrittsjahr ist die Erfassung optional. Sehen Sie hierzu auf unserer Website unter «Dokumente > Anleitung Erfassung Sistierungsgründe» mehr Informationen.
- Hilfsmittel sind auf unserer Webseite zur Fortbildungspflicht zu finden.