Der Kanton Zürich baut seine digitalen Dienstleistungen weiter aus. Ab dem 1. Januar 2027 können Gesuche und Rechtsmittel von Privatpersonen, Unternehmen, Verbänden und weiteren Institutionen grundsätzlich elektronisch eingereicht werden.


Der Kanton Zürich baut seine digitalen Dienstleistungen weiter aus. Ab dem 1. Januar 2027 können Gesuche und Rechtsmittel von Privatpersonen, Unternehmen, Verbänden und weiteren Institutionen grundsätzlich elektronisch eingereicht werden.