Neu: Schreiben des Verbands zwecks Anerkennung durch die Zusatzversicherungen

Zusatzversicherungen sind freiwillige Versicherungen, die Leistungen abdecken, die nicht durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) gedeckt sind. Welche Leistungen die Krankenkassen in ihren Zusatzversicherungen anbieten, dürfen die Krankenkassen selbst entscheiden.

In der Regel übernehmen die Zusatzversicherungen der Krankenkassen die Kosten für eine Ernährungsberatung durch eine/n gesetzlich anerkannte/n Ernährungsberater/in ohne Einschränkungen, auch wenn diese/r nicht bei ASCA oder EMR registriert ist. Einige Krankenkassen wenden andere Kriterien für die Anerkennung an.

Der Verband hat darauf keinen Einfluss, kann aber Unterstützung anbieten.

Ein Schreiben an die Krankenkassen kann jetzt bei der Geschäftsstelle beantragt werden.

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