Kanton Basel-Stadt: Info zur Ausweitung der Bewilligungspflicht im ambulanten Bereich

Der Kanton Basel-Stadt weitet die Bewilligungspflicht aus. Neu ist die Bewilligung zur Berufsausübung gemäss GesBG Art. 11 auch dann erforderlich, wenn Ernährungsberater/innen nicht Mitglied der fachlichen Leitung des Betriebs oder der Praxis sind (diese galten bisher als «unter fachlicher Aufsicht und Verantwortung» tätig und benötigten bislang grundsätzlich keine Bewilligung).

Informationsschreiben des Kantons Basel-Stadt

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