Liebe Mitglieder,
Im September 2021 hat die Allianz Adipositas Schweiz einen Antrag zur redaktionellen Änderung des Eintrags hinsichtlich konservativer Adipositasbehandlung in Anhang 1 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) eingereicht. Erfreulicherweise wurde diese Änderung vollzogen und ist seit dem 1.7.2022 in Kraft. Im Kapitel 2.1 wurden dabei Anpassungen zur Gewichtsklassifikation der konservativen Behandlung von Adipositas gemäss dem Body Mass Index vorgenommen.
Ausgehend von dieser Änderung sind wir Anfang Dezember 2022 auf die zuständige Person im Bundesamt für Gesundheit zugegangen und haben nachgefragt, ab wann die sich daraus ergebende Anpassung im KLV, Art. 9b, Bst. b vollzogen wird. Am 3. Dezember 2023, und somit fast ein Jahr nach der initialen Kontaktaufnahme, wurden wir nun darüber informiert, dass diese redaktionelle Änderung auf den 1. Januar 2024 in Kraft tritt und wie folgt ausformuliert ist:
«Adipositas (Body-Mass-Index ≥ 30 kg/m2) und Übergewicht (Body-Mass-Index ≥ 25 kg/m2), das mit einer Folgeerkrankung verbunden ist, die durch die Gewichtsreduktion günstig beeinflusst werden kann; »
Aufgrund dieser Änderung können somit ab dem 1. Januar 2024 neu Beratungen von Personen mit Übergewicht (Body Mass Index ≥ 25 kg/m2 ) und damit verbundenen Folgeerkrankungen über den Tarifvertrag abgerechnet werden. Zudem können neu Beratungen von adipösen Menschen (Body Mass Index ≥ 30 kg/m2 ) ohne das Auftreten von Folgeerkrankungen über den Tarifvertrag abgerechnet werden.
Das entsprechend angepasste Verordnungsformular ist ab dem 1. Januar 2024 auf der Homepage des SVDE verfügbar. Beachtet hierzu, dass ihr eure internen Abrechnungssysteme ausgerichtet auf diese Änderung anpasst. Die Vertragspartner haben wir über diese Änderung informiert.
Liebe Grüss
Adrian Rufener
Präsident SVDE