Liebe SVDE-Mitglieder
Aufgrund der Entwicklung der epidemiologischen Lage kamen das BAG und die Krankenversichererverbände sowie die MTK zum Schluss, das Faktenblatt zur Kostenübernahme für ambulante Leistungen auf räumliche Distanz während der COVID-19-Pandemie ab dem 1. März 2021 weiterzuführen. Die im Faktenblatt enthaltenen Empfehlungen bleiben im Umfang des Faktenblattes vom 24. Dezember 2020 mit einigen Präzisierungen im Bereich nichtärztlicher Leistungserbringer bestehen und gelten bis zum 30. April 2021.
Freundliche Grüsse
Ihre SVDE-Geschäftsstelle