Covid-19-Pandemie: Neue Informationen des Bundes

Der Bund hat am 16.4.2020 Folgendes bekannt gegeben:

Ab dem 27.4.2020 dürfen Ernährungsberaterinnen und -berater wieder sämtliche, auch nicht-dringliche Fälle behandeln. Der Schutz des Publikums und der Arbeitnehmenden muss dabei sichergestellt sein. Hier findet sich die dazugehörige Medienmitteilung. Wie dies umgesetzt werden muss, hat der Bundesrat noch nicht im Detail bekannt gegeben.

Eine Entschädigung erhalten neu auch die Selbständigerwerbenden, die nur indirekt von den behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffen sind, weil sie zwar weiterarbeiten dürfen, aber wegen den Massnahmen weniger oder keine Arbeit mehr haben. Hier findet sich die dazugehörige Medienmitteilung. Wie genau die Entschädigung erlangt werden kann, hat der Bundesrat noch nicht im Detail bekannt gegeben.

Wir halten unsere Mitglieder auf dem Laufenden, sobald wir mehr erfahren.

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