Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Unser Beruf ist gesetzlich geregelt, was uns einerseits von anderen im Ernährungsbereich tätigen Personen abhebt und andererseits ermöglicht, dass wir unsere Leistungen über die Grundversicherung abrechnen können. Das bedeutet aber auch, dass der Gesetzgeber uns Vorgaben zur Berufsausübung machen kann – und dies in letzter Zeit vermehrt getan hat. So trat am 1. April 2021 eine Gesetzesänderung des KVG in Kraft, die von uns den Nachweis der erbrachten Qualität verlangt. Von dieser Neuerung sind alle Berufsgruppen im Gesundheitswesen betroffen.
Welche Massnahmen konkret umgesetzt werden müssen, handelt jeder Berufsverband mit den Krankenversicherern aus. Für die Ernährungsberatung wird in den kommenden Jahren die Verwendung des Fragebogens zur Erhebung der Patient/innenzufriedenheit obligatorisch. Wir sind überzeugt, dass diese Massnahme mit vertretbarem Aufwand umsetzbar ist, sowohl für die Leistungserbringer/innen und Patient/innen einen Nutzen bringt und den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Es freut mich ausserordentlich, dass wir gemeinsam mit der FMH zu den ersten zwei Berufsverbänden gehören, welche dem Bundesrat einen ambulanten Qualitätsvertrag zur Genehmigung eingereicht haben. Für einen so kleinen Verband wie den unseren ist das ein grosser Erfolg. Manuela Deiss, die im Vorstand für das Ressort Qualität zuständig ist, und der Qualitätskommission gebührt ein grosser Dank für die geleistete Arbeit.
Ich wünsche euch frohe und besinnliche Festtage mit euren Liebsten, einen gelungenen Jahresabschluss und einen guten Rutsch ins 2026.

