Die Generalversammlung ist das oberste Organ des SVDE
Die Generalversammlung legt die langfristige Ausrichtung und die Politik des Verbandes mittels Leitbild, Statuten und Jahresbudget fest. Damit gibt sie den Rahmen vor, in dem alle Vereinsaktivitäten gestaltet werden. Die Generalversammlung wählt den Vorstand und gibt ihm den Auftrag, eine Strategie und dazu passende Vereinsaktivitäten zu planen und umzusetzen.
Die Unterlagen zur Generalversammlung finden Sie im geschützten Mitgliederbereich. Hier gelangen Sie direkt auf die Anmeldung und zum Programm.
Leitbild & Statuten
Generalversammlung
Schriftliche Abstimmung an der GV
Jedes Jahr werden wir von einzelnen Mitgliedern gefragt, ob eine schriftliche Abstimmung zu den GV-Traktanden möglich sei.
Art. 66, Abs. 2 des ZGB sagt dazu: „Die schriftliche Zustimmung aller Mitglieder zu einem Antrag ist einem Beschluss der Vereinsversammlung gleichgestellt.“ Das bedeutet, dass schriftliche Zirkularbeschlüsse gemäss Vereinsrecht grundsätzlich erlaubt sind.
Der Artikel besagt jedoch, dass alle Mitglieder – ohne Ausnahme – schriftlich zustimmen müssten. Praktisch bedeutet dies, dass sobald nur ein einziges Mitglied nicht einverstanden ist oder eine Versammlung mit mündlicher Debatte verlangt, diese einberufen und die Abstimmung noch einmal wiederholt werden muss.
Aus diesem Grunde „lohnt“ es sich für Vereine wie den SVDE nicht, einen Zirkularbeschluss für die Geschäfte der Generalversammlung in den Statuten vorzusehen.
Weshalb ist das Gesetz diesbezüglich so rigide?
Das wichtigste Ereignis in der Vereinsdemokratie ist die Versammlung der Mitglieder. Zu den traktandierten Geschäften finden nicht nur Abstimmungen, sondern vorausgehende Debatten statt. Damit ist der Meinungsaustausch unter den Mitgliedern und mit dem Vorstand gemeint. Die Debatte ist ein bedeutendes Element der Vereinsdemokratie und wird deshalb sorgsam gehütet.
Wir bedanken uns bei unseren Sponsoren für die grosszügige Unterstützung unserer GV und Jahrestagung
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