Das Gesundheitsberufegesetz GesBG sowie das Ausführungsrecht dazu sind am 1. Februar 2020 in Kraft getreten. Somit gelten für sieben Gesundheitsberufe schweizweit einheitliche Anforderungen an die Ausbildung und die fachlich eigenverantwortliche Berufsausübung.
Sie finden weitere Informationen dazu auf folgendem Link.