Liebe SVDE-Mitglieder
Die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei, aber die Lage in der Schweiz hat sich seit unseren letzten Updates stark beruhigt. Das Faktenblatt zur Kostenübernahme für ambulante Leistungen auf räumliche Distanz wurde bis 30. Juni 2021 befristet. Das BAG hat nun entschlossen, die darin getroffenen Regelungen, aufgrund der epidemiologischen Lage, nicht mehr weiterzuführen. Diese sind damit ab dem 1. Juli 2021 nicht mehr gültig.
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Freundliche Grüsse
Ihre SVDE-Geschäftsstelle