Es gibt einige Aktualisierungen in unseren FAQ zur Corona Pandemie:
- Aktualisierte Vorlage Schutzkonzept
- Wiederum ist die Sonderregelung für ambulante Leistungen auf räumliche Distanz in Kraft getreten (s. BAG-Faktenblatt «Kostenübernahme für ambulante Leistungen auf räumliche Distanz während der COVID-19-Pandemie» vom 24.12.2020). Die darin aufgeführten Empfehlungen gelten vom 24. Dezember 2020 bis und mit 28. Februar 2021. Dies bedeutet, dass in diesem Zeitraum fernmündliche Behandlungen wieder auf der Rechnung deklariert werden müssen.
Wir bitten unsere Mitglieder, die Covid-19-Impfstrategie des Bundes zu beachten. Der Verband ist mit dem BAG in Kontakt, um die Priorität unserer Berufsgruppe zu klären.
Hier geht’s zu unseren FAQ Coronavirus.